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Richard,
Unter "Allgemeine Bestimmungen" der Vorschrift über das Stempeln der Handwaffen vom 28. Januar 1909 steht direkt aufgeführt, warum die Stempelvorschrift eingeführt wurde: Die Stempelung soll im wesentlichen nur dazu dienen, die Waffen, während sie im Gebrauch sind, für den inneren Dienst des Truppenteils und den einzelnen Mann leicht kenntlich zu machen. Und sie galt nur in Friedenszeiten. Die gesamte Stempelvorschrift ist 34 Seiten stark und zeigt die gesamte Heeresstruktur jener Tage, einschließlich der reserve- und Ersatztruppen in Beispielen, die im Grunde jede Stempelung entziffern lassen. Insofern macht es eben keinen Sinn, nur die Regimentsnummer ohne weitere Nummer überhaupt keinen Sinn. In diesem Fall würde 31. R. 1 Infanterie Regiment Stab, Waffe 1 (Insofern hab ich ganz oben einen Flüchtigkeitsfehler gemacht) 31. R. 1. 5. würde Infanterie Regiment 31, 1. Kompagnie Waffe 5 bedeuten und 31. R. MG. 5 würde Infanterie Regiment 31 Maschinengewehr Kompagnie Waffe 5 bedeuten bei der Kavallerie gab es Eskadron anstatt Kompagnien und bei der Feldartillerie gab es Batterien (17. A.4.6. = Feldartillerie Reg.17. 4. Batterie Waffe6) und bei der Fußartillerie gab es Bataillons (3. A.F.III.1.H.5 = Fußartillerie Reg. 3, 2. Bataillon, 1. Haubitze, Waffe 5) Best regards Klaus |
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