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Unread 07-20-2014, 03:11 AM   #37
klaus 3338
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May be one will be so kind and translate my little answer
Etwas irritiert, aber auch amüsiert, habe ich die Beiträge bis hierhin verfolgt.
Vorab möchte ich sagen, dass mir alle Beiträge der Mitglieder gefallen und mein Interesse am Hobby wach halten. So gilt mein Respekt auch erst einmal allen Mitgliedern in gleicher Weise. Ein paar Mitglieder stechen aber durch ihr Wissen und der Breitschaft, dieses Wissen zu teilen, aus der Masse heraus. Um es ganz deutlich zu machen möchte ich Ron Wood hier in die vorderste Reihe rücken. In seiner Bescheidenheit und sicher auch durch seine Lebensweisheit wird er diese Stelle in vorderster Reihe weit von sich rücken, aber was wäre ein Forum wie dieses ohne Mitglieder wie ihn?
Nun zu der Stempelung 1917/20. Ursprung dieses Stempels wird die "Vorschrift für die Stempelung der Pistole 08 nebst Zeichnung" aus dem Jahr 1910 sein. In dieser Vorschrift wird so ziemlich alles bezüglich der 08 geregelt; sie wurde mehrfach geändert und ergänzt.
In den Anmerkungen finden wir unter Position 4. die Erklärung für das Doppeldatum.
Die Jahreszahl wird in Zahlen mit 3,2mm Höhe und 9 mm Breite geschlagen, die des zweiten Datums in 2,1 mm Höhe.
Hülsen aus Vorratsbeständen, auf denen das Anfertigungsjahr nicht dem Jahr der Fertigstellung der Waffe übereinstimmt, erhalten hinter dem unstimmigen Anfertigungsjahr in Bruchform und Höhe von 2,1mm die Berichtigung des Anfertigungsjahres.

Um Einwänden voraus zu kommen: Es gibt in Deutschen Archivalien keine Unterlagen, die darauf hinweisen, dass dieser Passus in der Reichswehrzeit übernommen wurde. Allerdings bin ich mir in Anbetracht meiner Erfahrung ziemlich sicher, dass es so war.
klaus 3338 is offline   Reply With Quote
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