Darüber hatte ich schon wiederholt berichtet; das Stempeln und Bezeichnen von Infanteriewaffen und infanteristischem Waffengerät wurde von der Heeresverwaltung geregelt und im Heeres- Verordnungsblatt vom 9 April 1921 veröffentlicht. Da eine verbindliche Stempelvorschrift noch nicht vorlag und sich die bisherige Heeresstruktur wegen der Einschränkungen durch die Entente Staaten verändert hatte, somit die alten Stempelvorschriften nicht angewendet werden konnten, sollten die Infanteriewaffen einen provisorischen Stempel an einer geeigneten Stelle bekommen, aber die Stellen für den endgültigen Stempel freilassen. Welche Waffen gestempelt wurden oblag dem Ermessenspielraum der jeweiligen Truppenkommandeure. Man kann sich somit ausrechnen, warum so wenige P08 mit dem provisorischen Stempel versehen wurden.
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